Was ist Amateurfunk?
Zur Beantwortung dieser Frage gibt es viele Abhandlungen, deshalb hier nur eine Kurzfassung mit einigen besonders
interessanten Aspekten:
Das Amateurfunkgesetz von 1997 definiert:
"Funkamateur ist der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Amateurfunk-
Prüfungsbescheinigung auf Grund der Verfügung 9/1995 des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation
vom 11. Januar 1995 (Amtsblatt S. 21), der sich mit dem Amateurfunkdienst aus persönlicher Neigung und
nicht aus gewerblichem Interesse befasst.".
Um eine Amateurfunkstation zu errichten und zu betreiben, bedarf es einer amtlichen Genehmigung. Um diese
zu erlangen, muss man seine Sachkunde auf den Gebieten Technik, Betriebstechnik und Vorschriften in einer
Prüfung nachweisen und erhält dann ein Amateurfunkzeugnis und bekommt ein Rufzeichen zugeteilt. Dieses
Rufzeichen ist international einmalig und berechtigt den Funkamateur, Funkgeräte selbst zu bauen und zu
betreiben ohne weitere behördliche Prüfung der Geräte. Das darf niemand anders! Allerdings dürfen
Funkamateure nur mit anderen Amateurfunkstellen und nur in dem Amateurfunkdienstzugewiesenen
Frequenzbereichen (Bändern) Funkverkehr abwickeln. Exclusiv dem Amateurfunk-dienst zugewiesene
Frequenzbänder gibt es in allen Frequenzbereichen von der Kurzwelle über den VHF- und UHF-Bereich bis in
den Mikrowellenbereich.
Lizenzklassen:
Als ich 1979 die Lizenzprüfung machte, gab es zwei Klassen: B und C. Die Prüfungsbedingungen waren bis auf die Morseprüfung identisch (Technik, Betriebstechnik und Gesetzeskunde).
Trotzdem war der Funkbetrieb mit der C-Klasse stark eingeschränkt: Betrieb nur oberhalb 144 MHz mit maximal 75 Watt Leistung.
1980 wurde eine neue Klasse A mit reduzierten Morseprüfungsanforderungen (Tempo 30 BpM statt 60 BpM für B) und geringeren Nutzungsprivilegien geschaffen. Die zugehörigen Rufzeichen
waren am DH-Prefix erkennbar.
Eine weitere Änderung der Lizenzklassen kam 1998: Die beiden bisherigen Kurzwellen-Klassen B und A wurden zu einer neuen Klasse 1 zusammen geführt; die Klasse C (UKW) hieß fortan Klasse 2,
und es wurde zusätzlich eine Einsteiger-Lizenz Klasse 3 (DO als Präfix) eingeführt. Die neue Klasse 3 durfte mit geringer Leistung (10 W EIRP) das 2m- und das 70cm-Band nutzen.
Die Anforderungen an die Zugangsprüfung waren sehr einfach gestaltet.
2005 wurde dann die Notwendigkeit der Telegrafie-Prüfung abgeschafft. Die Klassen 1 und 2 wurden zusammengeführt zu einer neuen Kurzwellen-Klasse, die wieder den alten Namen Klasse A trug.
Gleichzeitig wurde die bisherige Klasse 3 zur Klasse E aufgewertet; die Inhaber erhielten Privilegien bezüglich der Nutzung von Kurzwellenbändern und für 10 GHz, die Leistungsgrenze wurde
auf bis zu 100W erhöht.
Gegenwärtig gibt es damit in Deutschland zwei Lizenzklassen, die der CEPT-Einteilung HAREC (volle Privilegien) bzw. NOVICE (eingeschränkte Klasse) entsprechen.